Die Uhr tickt! Handlungsbedarf durch neue EU-DSGVO

In wenige Monaten, genauer am 25. Mai 2018, tritt die neue EU-DSGVO in Kraft. Ab diesem Stichtag ist für jedes Vergehen mit einem empfindlichen Bußgeld zu rechnen, das bis zu 4% des globalen Jahresumsatzes des Gesamtkonzernes erreichen kann.

Ziel der neuen Datenschutzgrundverordnung ist es, den Bürgern der Europäischen Union mehr Kontrolle über die Handhabung ihrer personenbezogenen Daten zu geben. Dazu werden Unternehmen, welche diese Daten verarbeiten, klaren und einheitlichen Regelungen unterworfen. Von der Grundverordnung betroffen sind alle Unternehmen, die Daten von Bürgern der Europäischen Union verarbeiten. Die neue europaweit gültige Datenschutzgrundverordnung fordert von datenverarbeitenden Unternehmen unter anderem die Umsetzung allgemeiner Schutzziele, wie Integrität, Verfügbarkeit sowie Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten.

Um dies zu gewährleisten, muss jedes Unternehmen prüfen, an welchen Stellen oder in welchen Prozessen personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden. Dies klingt zunächst einmal relativ einfach, allerdings ist es nicht ganz so trivial die genauen Daten zu identifizieren, wie zumeist angenommen. Die Folge ist eine zeitaufwendige Analyse und Klassifizierung aller Daten.

Beispiel: Ein Datensatz eines Lieferanten ist zunächst einmal unkritisch. Ist jedoch ein Ansprechpartner im Stammsatz hinterlegt, liegt ein personenbezogenes Datum vor und der Datensatz fällt unter die neue EU-Datenschutzgrundverordnung!

Viele Unternehmen haben ihre Systeme und Prozesse noch nicht adäquat an die neue Verordnung angepasst. Weiterhin wird teilweise noch die Tragweite unterschätzt, welche Abläufe im SAP Betrieb direkt oder indirekt betroffen sind.
Wir schaffen Transparenz
Unsere Berater Berater zeigen Ihnen den Handlungsbedarf in Ihrer SAP Umgebung auf und unterstützen Sie bei der Konzeption und Umsetzung der notwendigen Maßnehmen.

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